Lohnersatzleistungen – dann muss die Steuer gemacht werden

von Mario Ruh

Was sind Lohnersatzleistungen?

Wir hatten am Anfang ja schon einige Beispiele für fehlende Lohnzahlung genannt. Zu den Lohnersatzleistungen zählen:

  • Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld („Winterausfallgeld“)
  • Insolvenzgeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld bei beruflicher oder medizinischer Rehabilitation
  • Pflegeunterstützungsgeld 

Die gute Nachricht: alle diese Leistungen sind steuerfrei.
Die schlechte Nachricht: Alle, außer das Pflegeunterstützungsgeld, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. 

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Alte Hasen hier im Blog erinnern sich vielleicht noch an den Artikel zu diesem „Wortungetüm“. Bitte sich auf die folgende Kurzfassung verlassen. Dahinter steht die folgende Überlegung: Wer über steuerfreie Einnahmen verfügt, hat auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung als ohne. Er ist deshalb „leistungsfähiger“. Und wer das ist, kann auch mehr Steuern zahlen – nach dem Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung. 

Wie wird das gerechnet? Man hat das steuerpflichtige Einkommen und das steuerfreie Einkommen. Beide werden addiert. Von diesem Gesamteinkommen wird der Steuersatz ermittelt. Und dieser Steuersatz wird dann auf das steuerpflichtige Einkommen angewendet. Da wir eine Steuerprogression haben – die Steuersätze steigen mit steigendem Einkommen – wird das steuerpflichtige Einkommen damit zu einem höheren Steuersatz besteuert als ohne steuerfreie Einnahmen. 

Steuererklärung ist Pflicht

Ja, werden Sie vielleicht sagen. Dann mach ich einfach keine Steuererklärung – und komme an dieser ganzen Rechnung und dem Progressionsvorbehalt vorbei. Leider falsch gedacht. Erstens wird die Höhe und die Art von Lohnersatzleistungen immer elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Die wissen also schon von Ihren steuerfreien Einnahmen. Und zweitens: Sie sind einfach dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie Lohnersatzleistungen bezogen haben. 

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